Am 22. März 2021 wurde zusätzlich zu der schon geltenden Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Grundschulen auf „Begegnungsflächen“ zwischen den einzelnen Klassen (Kohorten) wie auf Fluren und dem Pausenhof auch eine Pflicht zum Tragen im Unterricht am Platz eingeführt (Schreiben des Kultusministeriums Baden-Württemberg dazu).

Prinzipiell sind wir natürlich für sinnvolle und kindgerechte Hygienemaßnahmen an Schulen. Hinsichtlich dieser Schutzkonzepte orientieren wir uns am sogenannten „TOP-Prinzip“ aus dem Arbeitsschutz, nach dem Maßnahmen in der folgenden Reihenfolge zu treffen sind:

1. Technische Maßnahmen: Dazu gehört, dass wir soweit irgendwie möglich Eintragungen in Schulen verhindern u.a. durch Schnelltests, aber auch durch möglichst niedrige Inzidenzen in der Gesellschaft, sowie Schutz der Risikogruppen. Denn Schulen folgen laut RKI dem Infektionsgeschehen. Das bedeutet falls notwendig, weitere und zielgerichtete Maßnahmen in der Erwachsenenbevölkerung statt weitere Einschränkungen bei Kindern.

2. Organisatorische Maßnahmen: neben den bekannten Konzepten, wie feste Kohorten und versetzte Pausenzeiten haben gerade die Städte und Landkreise aus unserer Sicht die Verantwortung v.a. beim Thema Schülertransport und Luftfilter nachzusteuern. Wir erwarten, dass diese Maßnahmen nun endlich umgesetzt werden.

3. Persönliche Maßnahmen: Erst wenn alle anderen Maßnahmen umfassend ausgeschöpft sind und bei höherem Infektionsgeschehen in der Region gemäß “S3 Leitlinie Schule” ist es aus unserer Sicht gerechtfertigt, den Kindern persönlich einschränkende Maßnahmen wie etwa eine „Maskenpflicht“ zuzumuten.

Mund-Nasen-Bedeckungen sind ein zusätzlicher Schutz, das steht außer Frage. Jedoch muss bei allen Maßnahmen, die den Kindern fremdnützig auferlegt werden, eine wissenschaftlich konkret belegbare Abwägung erfolgen. Unter anderem müssen Einschränkung der Kinder im Lernen und dem Spracherwerb und der sozial-emotionalen Entwicklung, sowie ihrer Autonomie und ihrem Wohlbefinden abgewogen werden. Darum ist uns wichtig, keine flächendeckende Einführung der Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht am Platz für Grundschulkinder. Außerdem sollte hier dringend zwischen Begegnungsflächen und der festen Kohorte unterschieden werden.

Wir plädieren zudem für eine angepasste Regelung z.B. aufgrund eines Infektionsgeschehen an einer Schule oder aufgrund sehr hoher Inzidenzen in einer Region. Außerdem muss aus unserer Sicht auf regelmäßige Pausen und hygienische Handhabung geachtet werden, ebenso wie auf eine eindeutige Regelung wann und wie diese Pflicht wieder zurückgeführt wird. Außerdem weisen wir darauf hin, dass ebenso wie bei Erwachsenen eine Maskenpflicht am Platz unverhältnismäßig ist, wenn der Abstand eingehalten werden kann, dies trifft vor allem bei kleinen Klassen oder bei Wechsel-/ Hybridunterricht zu.

Eine flächendeckende Einführung einer Maskenpflicht für Grundschulen in ganz Baden-Württemberg sehen wir daher kritisch.

Quellen und ergänzende Hinweise:


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