Pressemitteilung Initiative Hamburg, 5.5.2022

Nachdem der Klage zweier Schüler:innen gegen die Masken- und Testpflicht stattgegeben wurde, erneuerte die Hamburger Schulbehörde den bereits vom Verwaltungsgericht Hamburg [1] als nicht zulässig beurteilten Musterhygieneplan. [2] Darin wird nun faktisch das 3G Modell eingeführt, nach dem sich ab sofort ausschließlich Schüler:innen testen müssen, die weder durch eine Impfung gegen Covid-19 noch durch eine Infizierung (ungenesen) immunisiert sind, bzw. bei denen der Genesenenstatus erloschen ist. [2]

Während also in allen (den meisten) Bereichen außerhalb der Schulen weder ein Test- noch ein Impfnachweis zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nötig ist, werden in den Schulen die Kinder weiterhin nicht rechtmäßigen Maßnahmen unterworfen. Zudem ist höchst fraglich, ob die Abfrage des Impfstatus laut IfSG §28a überhaupt legitim ist. [3]

Das Verwaltungsgericht Hamburg stellte am 27.04.22 fest, dass die Annahme der Erforderlichkeit tragenden Ermessenerwägungen fehlt und es fraglich sei, ob ein Handeln durch den Verwaltungsakt [Musterhygieneplan] angesichts der Bedeutung des Grundrechts auf Bildung überhaupt noch zulässig sei. Vor diesem Hintergrund dürfte auch die Neuregelung des Musterhygieneplans und die damit verbundene Diskriminierung nicht geimpfter und nicht genesener Schüler:innen (bzw. KuJ mit erloschenem Genesenenstatus) nicht Bestand haben. “Wir interpretieren die Entscheidung des Verwaltungsgerichts so, dass das Gericht die Anordnung von langanhaltenden Testpflichten durch den Musterhygieneplan als solches als nicht rechtsmäßig festgestellt hat. Dies gilt somit für ALLE Schüler:innen, unabhängig von Immunisierungsstatus,” erklärt Dr. Kathrin Thießen von Initiative Familien.

Mindestens ebenso bedeutend wie die Frage nach juristischen Grundlagen ist jene nach der psychischen Unversehrtheit der Kinder und Jugendlichen, die nach über zwei Jahren Pandemie erneut diskriminiert werden. Für Grundschulkinder bis 12 Jahre gibt es nicht einmal eine generelle Stiko-Empfehlung für die Impfung. Die Schule als geschützter Raum wird durch die Diskriminierung ungeimpfter Schüler:innen zu einem Spießrutenlauf.

Zudem benachteiligt die Hamburger Schulbehörde erneut die Kinder der Hansestadt im Bundesvergleich und kommt ihrer Zusage im Rahmen der KMK, die Tests im Mai zu beenden, nicht nach. „Diese Neuregelung an Schulen ist eine willkürliche und nicht nachvollziehbare Diskriminierung nicht geimpfter Kinder. Es ist nicht akzeptabel, unter Kindern einen solchen Impfdruck zu erzeugen. Man kann es eigentlich nur als kinderfeindlich deuten“, sagt Annette Lerch von Initiative Familien, Landesgruppe Hamburg.

Zur Frage, was es für einen medizinischen Grund geben könnte, die nicht gegen Covid-19 geimpften Kinder weiter zu testen, gibt es aktuell folgende Erkenntnisse:

Das Risiko, sich mit Covid-19 anzustecken, wird durch die Impfung vorübergehend verringert. Ob das bei Kindern und Jugendlichen ohnehin extrem geringe Risiko, schwer zu erkranken, durch die Impfung noch weiter verringert wird, ist unklar.

Die Impfung verringert vorübergehend das Risiko, sich selbst anzustecken. Wenn dieser Schutz spätestens 3 Monate nach der zweiten Impfung nachlässt [2], sind infizierte Geimpfte genauso ansteckend wie infizierte Ungeimpfte [3].

Womit wird nun, mit diesem Wissen, die weitere Testung von Ungeimpften gerechtfertigt? Vielleicht sollen durch diese Maßnahme die noch ungeimpften Kinder nun, indirekt, zur Impfung gedrängt werden? Alle Schüler:innen müssen, gerade auch aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse zur nicht vorhandenen sterilen Immunität der Impfung, und sowieso, gleich behandelt werden.

Initiative Familien Hamburg ist entrüstet über das Verhalten der Hamburger Schulbehörde und fordert eine sofortige Beendigung der Testpflicht für alle Schüler:innen, unabhängig von Impf- und Genesenenstatus. Diskriminierung und Stigmatisierung haben im Schulkontext keinen Platz.

Anna-Maria Kuricová von Initiative Familien appelliert eindringlich an Herrn Senator Rabe: „Stellen Sie jetzt sicher, dass Kinder uneingeschränkt teilhaben können und wandeln Sie die Verordnung um in die Möglichkeit der freiwilligen Testung. Bedenken Sie, welchen Druck Sie durch die Unterscheidung durch den Impf- oder Genesenenstatus auf die kleinen Schultern abwälzen.“

[1]https://justiz.hamburg.de/contentblob/16117840/ba72bad7fb4e6989f781e0a9ff784450/data/5e1707-22.pdf

[2]https://www.hamburg.de/contentblob/14709468/4ac452cdae56ffa9f592b0232ed5b07c/data/anlage-musterhygieneplan-master

[3] Auszug: „§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit- 2019 (COVID-19)

(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) können für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag insbesondere sein:

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf

[4] Israel 2021,Elapsed time since BNT162b2 vaccine and risk of SARS-CoV-2 infection: test negative design study | The BMJ

[5] Singanayam 2021 Community transmission and viral load kinetics of the SARS-CoV-2 delta (B.1.617.2) variant in vaccinated and unvaccinated individuals in the UK: a prospective, longitudinal, cohort study – The Lancet Infectious Diseases