Diskriminierung ungeimpfter Kinder in Hamburgs Schulen

Nachdem den Klagen zweier Schüler:innen gegen die Masken- und Testpflicht stattgegeben wurde, erneuerte die Hamburger Schulbehörde den bereits vom Verwaltungsgericht Hamburg als nicht zulässig beurteilten Musterhygieneplan. Darin wird nun faktisch das 3G Modell eingeführt, nach dem sich ab sofort ausschließlich Schüler:innen testen müssen, die weder durch eine Impfung gegen Covid-19 noch durch eine Infizierung (ungenesen) immunisiert sind, bzw. bei denen der Genesenenstatus erloschen ist.